Offener Brief zum Ratsbürgerentscheid

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Schultz, sehr geehrte Ratsfraktionen,

wir freuen uns, dass Sie das durch uns initiierte Bürgerbegehren aufgenommen haben und zu unserer Fragestellung die Durchführung eines Ratsbürgerentscheids beschlossen haben.

Schade ist dabei, dass Sie uns als Initiatoren auch auf Nachfrage nicht die Möglichkeit gegeben haben, im Rahmen des Abstimmungsheftes den Erkrather Bürgerinnen und Bürgern die Gründe für unsere Initiative zu erläutern. Diese Möglichkeit hätten Sie durchaus gehabt. Stattdessen behaupten jetzt einzelne Ratsfraktionen unsere Beweggründe zu kennen und unterstellen uns unlautere Absichten. Das entbehrt jedoch jeglicher Grundlage und wird von uns zurückgewiesen.

Wir möchten daher diesen offenen Brief nutzen, um Ihnen und auch den Erkrather Bürgerinnen und Bürgern unsere Idee und die Gründe, die dahinter stehen zu erläutern.

Natürlich sind auch wir der Meinung, dass die Stadt Erkrath Gewerbesteuereinnahmen braucht. Damit das Gewerbegebiet Neanderhöhe aber dauerhaft Gewerbesteuereinnahmen bringen kann, darf es nicht zu langfristigen Leerständen kommen. Selbst die Erbbaurechtsgegner haben leerstehende Gewerbeflächen in Privatbesitz als Problem ausgemacht, wie sie im Abstimmungsheft schreiben. Allerdings ziehen sie daraus leider den falschen Schluss und wollen nun auch noch „die letzten städtisch verfügbaren Gewerbeflächen“ an Privateigentümer abgeben. Schon der Volksmund rät jedoch eindringlich davon ab, sein letztes Tafelsilber zu verhökern.

Auf ihren Plakaten warnen CDU, SPD und FDP vor Stillstand, den Erbbaurecht angeblich verursacht. Echten Stillstand erleben wir jedoch zurzeit in Unterfeldhaus, wo die Stadt keinerlei Möglichkeiten hat dem Leerstand entgegenzuwirken. Gewerbestandorte unterliegen jedoch einem dynamischen Wandel. Gerade in der heutigen, schnelllebigen Zeit mit zunehmender Digitalisierung und Homeoffice, ändern sich die Anforderungen an Gewerbeflächen sehr schnell. Ansässige Unternehmen stellen ihren Betrieb ein oder reduzieren Flächen, auf der anderen Seite kommen neue Betriebe und Start-Ups hinzu. Nur wenn wir das Gewerbegebiet Neanderhöhe per Erbbaurecht vergeben und damit Eigentümer der Flächen bleiben, haben wir als Stadt Erkrath die Möglichkeiten auf die sich ändernden Anforderungen mit interessanten Angeboten zu reagieren und so dem Leerstand vorzubeugen.

Das Erbbaurecht gewinnt als Instrument der kommunalen Immobilienpolitik zunehmend an Bedeutung. Immer mehr Städte und Kommunen vergeben ihre Flächen im Rahmen des Erbbaurechts. Selbst die Landesregierung NRW will ihre Liegenschaften vorrangig über Erbpacht vergeben. Allerorten weiß man längst, dass Boden die knappste Ressource ist, und stetig im Wert steigt. Bei der Vergabe der Flächen per Erbbaurecht profitieren nur wir als Eigentümer von den Bodenwertsteigerungen. Bodenspekulation, wie z.B. bei der Glashütte in Gerresheim, ist damit ausgeschlossen. Außerdem bleibt die Stadt dauerhaft Verwalterin der knappen Ressource Boden und kann auch in ferner Zukunft über dessen Verwendung entscheiden.

Und auch für den Gewerbetreibenden bietet Erbbaurecht einige Vorteile. Da der Boden nicht erworben werden muss, bleibt dem Unternehmen mehr Liquidität, bzw. müssen geringere Summen für das Projekt aufgenommen werden. Außerdem ist der regelmäßig zu zahlende Erbbauzins anders als der Kaufpreis von der Steuer absetzbar. In Zeiten wirtschaftlicher Not, kann die Stadt den Erbbauzins auch als Werkzeug der Wirtschaftsförderung einsetzen.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Schultz, sehr geehrte Ratsfraktionen,

sehr gerne würden wir mit Ihnen im Rahmen einer öffentlichen Diskussion die Argumente pro und contra Erbbaurecht austauschen. Wir sind sicher, dass eine solche Veranstaltung von den Erkrather Bürgerinnen und Bürgern gerne genutzt wird, um sich umfassend über das Thema Erbbaurecht zu informieren, um am 15.09.2024 eine überlegte Entscheidung treffen zu können. Kommen Sie also gerne auf uns zu.

Wir möchten nichts verhindern oder blockieren, sondern dazu beitragen, dass der Wirtschaftsstandort Erkrath nicht nur jetzt, sondern auch in 100 Jahren noch, dann von Ihren und unseren Ekeln aktiv gestaltet werden kann. Dafür müssen die Flächen dauerhaft in öffentlichem Eigentum bleiben.